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Der Internationale Flughafen KATTOWITZ

Zollfreie Waren ohne Handelscharakter, die die Fluggäste mitführen dürfen:Die Zollbefreiung von den oben genannten Waren, im Rahmen des Mengenlimits, steht den Fluggästen nicht öfter als einmal pro Monat zu.Einzelheiten >> www.mf.gov.pl/sluzba_celnaAbflugDie Reisenden haben zwei Durchgänge zur Wahl: „NICHTS ZU VERZOLLEN“ – der Durchgang wird mit der grünen Farbe markiert oder „meldepflichtige Waren und Devisen“ – der Durchgang ist rot markiert.Der Durchgang „NICHTS ZU VERZOLLEN“ ist für Fluggäste bestimmt, die nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Gegenstände und Waren mitführen, die nicht dem Gewerbe dienen und keinen Handelscharakter haben. Der Durchgang ist auch für die Passagiere bestimmt, die nicht mehr als 10.000 € Zloty oder Devisen ausführen.Der Durchgang „meldepflichtige Waren und Devisen“ ist für Fluggäste bestimmt, die mehr als 10.000 € (andere Devisen und Zloty werden in Euro umgerechnet), Gegenstände und Waren vom handelsüblichen oder gewerblichen Charakter oder Gegenstände, die der Ausfuhrverbot unterliegen, z.B. Gegenstände, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ausführen.AnkunftDer Reisende kann den grünen Korridor wählen „NICHTS ZU VERZOLLEN“ – wenn er keine Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, einführt. Alle Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, müssen vor dem Verlassen der Ankunftshalle am roten Schalter „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ gemeldet werden. Der schriftlichen Zollanmeldung unterliegen: Einfuhr von Zloty und Devisen im Umrechnungswert von über 10.000 €. Im roten Korridor „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, die zur Bestätigung der Einfuhr von Devisen oder Zloty bestimmt sind. Einfuhr von Drogen, Gegenständen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen, Produkten, die die Umwelt, Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten! Die Verletzung der Devisen- und Zollvorschriften wird geahndet.Die obigen Informationen haben einen allgemeinen Charakter. Die Rechtsvorschriften findet man in den im Polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich jeder Reisende, der die polnische Grenze passiert, bekannt machen soll. Zollfreies Gebiet: Auf dem Gelände des Internationalen Flughafens Kattowitz in Pyrzowice gibt es Zollfreies Gebiet, auf dem das BALTONA – Zollfreies Geschäft den ins Ausland reisenden Fluggästen zollfreie Waren anbietet.Seit dem 1. Mai 2004 gelten im Zollfreien Gebiet neue Regeln für zollfreie Wareneinkäufe.Das Recht auf den Einkauf von zollfreien Waren haben nur die Passagiere, die in die Nicht-EU-Länder reisen.Die Reisenden, die in die EU-Länder fliegen (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Spanien, Niederlande, Irland, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Deutschland, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Ungarn, Großbritannien, Italien) sind berechtigt in dem zollfreien Geschäft einzukaufen, aber zum Einkaufspreis werden Zoll und Steuer zugerechnet.Zollfreie Waren ohne Handelscharakter, die die Fluggäste mitführen dürfen:Die Zollbefreiung von den oben genannten Waren, im Rahmen des Mengenlimits, steht den Fluggästen nicht öfter als einmal pro Monat zu. Einzelheiten >> www. mf. gov. pl/sluzba_celnaAbflugDie Reisenden haben zwei Durchgänge zur Wahl: „NICHTS ZU VERZOLLEN“ – der Durchgang wird mit der grünen Farbe markiert oder „meldepflichtige Waren und Devisen“ – der Durchgang ist rot markiert. Der Durchgang „NICHTS ZU VERZOLLEN“ ist für Fluggäste bestimmt, die nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Gegenstände und Waren mitführen, die nicht dem Gewerbe dienen und keinen Handelscharakter haben. Der Durchgang ist auch für die Passagiere bestimmt, die nicht mehr als 10. 000 € Zloty oder Devisen ausführen. Der Durchgang „meldepflichtige Waren und Devisen“ ist für Fluggäste bestimmt, die mehr als 10. 000 € (andere Devisen und Zloty werden in Euro umgerechnet), Gegenstände und Waren vom handelsüblichen oder gewerblichen Charakter oder Gegenstände, die der Ausfuhrverbot unterliegen, z. B. Gegenstände, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ausführen. AnkunftDer Reisende kann den grünen Korridor wählen „NICHTS ZU VERZOLLEN“ – wenn er keine Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, einführt. Alle Waren, die das zollfreie Limit überschreiten, müssen vor dem Verlassen der Ankunftshalle am roten Schalter „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ gemeldet werden. Der schriftlichen Zollanmeldung unterliegen: Einfuhr von Zloty und Devisen im Umrechnungswert von über 10. 000 €. Im roten Korridor „ZOLLPFLICHTIGE WAREN“ befinden sich Schalter, die zur Bestätigung der Einfuhr von Devisen oder Zloty bestimmt sind. Einfuhr von Drogen, Gegenständen, die gegen die Sittlichkeit verstoßen, Produkten, die die Umwelt, Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährden, ist verboten! Die Verletzung der Devisen- und Zollvorschriften wird geahndet. Die obigen Informationen haben einen allgemeinen Charakter. Die Rechtsvorschriften findet man in den im Polnischen Gesetzblatt veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen, mit denen sich jeder Reisende, der die polnische Grenze passiert, bekannt machen soll. Zollfreies Gebiet: Auf dem Gelände des Internationalen Flughafens Kattowitz in Pyrzowice gibt es Zollfreies Gebiet, auf dem das BALTONA – Zollfreies Geschäft den ins Ausland reisenden Fluggästen zollfreie Waren anbietet. Seit dem 1. Mai 2004 gelten im Zollfreien Gebiet neue Regeln für zollfreie Wareneinkäufe. Das Recht auf den Einkauf von zollfreien Waren haben nur die Passagiere, die in die Nicht-EU-Länder reisen. Die Reisenden, die in die EU-Länder fliegen (Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Spanien, Niederlande, Irland, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Deutschland, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Ungarn, Großbritannien, Italien) sind berechtigt in dem zollfreien Geschäft einzukaufen, aber zum Einkaufspreis werden Zoll und Steuer zugerechnet.

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